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Aktionärsdarlehen: Risiken für Verwaltungsräte richtig einschätzen

Insbesondere bei geldwerten Leistungen, die ohne Gegenleistung an Aktionäre oder nahestehende Personen oder Gesellschaften ausgerichtet werden, besteht ein Haftungsrisiko für die Organe. Denn sie haften unter Umständen für nicht abgeführte Verrechnungssteuern der Gesellschaft. Und so können unbesicherte Aktionärsdarlehen schnell zum Risiko werden.


👉 Lesen Sie im Beitrag von RA Mauro Lardi, LL.M und MLaw Zoran Gacinovic, wie solche Risiken vermieden werden können und worauf der Verwaltungsrat besonders achten muss.


>> Hier geht es zum Beitrag: https://bit.ly/457osHP

 
 
 

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