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Einsichtsrecht von Gläubigern: Was Verwaltungsräte wissen müssen!

Transparenz wird zur Pflicht: Ein aktueller Entscheid des Obergerichts Graubünden zeigt, dass Gläubiger unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Einsicht in Geschäftsberichte haben.


👉 Lesen Sie im folgenden Beitrag von Mauro Lardi und Lukas Pinggera über den kürzlich ergangenen Entscheid des Obergerichts Graubünden (ZR2 23 54 vom 13. März 2025), in welchem sie obsiegten und der sich zum Einsichtsrecht eines Gläubigers in den Geschäftsbericht der Schuldnerin äusserte. 


>> Hier geht es zum Beitrag: https://bit.ly/43lhfCp

 
 
 

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